Nur für Trekking- & Reiserad
Garantie
Lesen Sie hier die aktuellen Garantiebestimmungen von KOGA.
Garantieansprüche können einzig und allein über Ihren KOGA-Händler geltend gemacht werden.
Sie können sich auch an einen anderen KOGA-Händler wenden, um einen Garantieanspruch geltend zu machen. Dort wird die Werksgarantie für Sie abgewickelt. Es ist jedoch möglich, dass Ihnen Kosten für Service/Arbeit in Rechnung gestellt werden.
Ein Online-Shop darf nur KOGA-Räder verkaufen, wenn er ein autorisierter KOGA-Händler ist. Aus diesem Grund kann die Werksgarantie auch über diesen Händler/Webshop abgewickelt werden.
Möglicherweise hat das Fahrrad noch Garantie, vorausgesetzt, Sie haben den Original-Kaufbeleg für das Fahrrad.
Die erste Beurteilung erfolgt durch den KOGA-Händler. Wenn er Fragen hat, kann er sich an unsere Techniker wenden. Im Zweifels- oder Diskussionsfall kann der Händler das betreffende Teil zur Beurteilung an die Service- und Garantieabteilung senden. Im Garantie-/Kulanzfall erhält der Händler eine Rückerstattung für das Teil. Bitte beachten Sie, dass Rückerstattungen nur an den Händler erfolgen.
Alle KOGA-Räder, die wir seit 1974 hergestellt haben, sind in unseren Jahresprospekten zu finden. Eine Übersicht über die alten Prospekte finden Sie hier.
Es ist wichtig, dass Sie sich immer zuerst an Ihren örtlichen Koga-Händler wenden. Er kann Sie beraten und Sie gegebenenfalls mit einem Händler in Ihrer Nähe in Verbindung setzen. Die Reparatur kann dann direkt mit diesem KOGA-Händler vereinbart und gelöst werden. Weitere Informationen zur Garantie finden Sie auf der entsprechenden Seite.